Erwägungsgrund 62 32021L1883
Für die Zwecke des Aufenthalts von Personen, die internationalen Schutz genießen, gilt es sicherzustellen, dass bei dem Umzug solcher Personen in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat, der ihnen den internationalen Schutz gewährt hat, der andere Mitgliedstaat über den internationalen Schutzstatus dieser Personen informiert wird, damit er seinen Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung nachkommen kann.