Erwägungsgrund 35 32021L1883
Wenn alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind, sollten die Mitgliedstaaten eine Blaue Karte EU innerhalb einer bestimmten Frist erteilen. Wenn ein Mitgliedstaat Aufenthaltstitel nur in seinem Hoheitsgebiet ausstellt, und sämtliche Zulassungsbedingungen dieser Richtlinie erfüllt sind, sollte dieser Mitgliedstaat dem betreffenden Drittstaatsangehörigen das erforderliche Visum ausstellen. Es sollte sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden zu diesem Zweck wirksam zusammenarbeiten. Wenn der Mitgliedstaat keine Visa ausstellt, sollte er dem betreffenden Drittstaatsangehörigen eine gleichwertige Erlaubnis erteilen, die ihm die Einreise ermöglicht.