Erwägungsgrund 39 32021L1883
Der betroffene Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass Antragsteller das Recht haben, vor Gericht gegen jede Entscheidung, einen Antrag auf eine Blaue Karte EU abzulehnen, oder gegen jede Entscheidung, eine Blaue Karte EU nicht zu verlängern oder zu entziehen, vorzugehen. Die Möglichkeit, eine Verwaltungsbehörde zu benennen, welche derartige Entscheidungen vorab verwaltungsrechtlich überprüft, sollte davon unberührt bleiben.