Erwägungsgrund 52 32021L1883
Um die Mobilität hoch qualifizierter Fachkräfte aus Drittländern zwischen der EU und ihren Herkunftsländern zu fördern, sollten Ausnahmen von der Richtlinie 2003/109/EG vorgesehen werden, um längere Abwesenheitszeiten als in der genannten Richtlinie vorgesehen zuzulassen, wenn hoch qualifizierte Fachkräfte aus Drittländern in einem Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines in der EU langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben haben.