Erwägungsgrund 63 32021L1883
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, eine Person, die in diesem Mitgliedstaat eine Blaue Karte EU erworben hat und in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz genießt, auszuweisen, so sollte diese Person den Schutz gegen Zurückweisung gemäß der Richtlinie 2011/95/EU und Artikel 33 der Genfer Konvention genießen.