Erwägungsgrund 32 32021L1883
Die Mitgliedstaaten sollten eine bestehende Blaue Karte EU entziehen beziehungsweise ihre Verlängerung ablehnen können, wenn der Inhaber der Karte die in dieser Richtlinie festgelegten Mobilitätsbedingungen nicht eingehalten hat, auch in Fällen eines Missbrauchs der Mobilitätsrechte, indem er beispielsweise den für die Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit zulässigen Zeitraum nicht eingehalten oder einen Antrag auf langfristige Mobilität nicht innerhalb der in einem zweiten Mitgliedstaat geltenden Frist gestellt hat oder in einem zweiten Mitgliedstaat eine Blaue Karte EU beantragt und früher als zulässig eine Beschäftigung aufgenommen hat, wenn klar war, dass die Bedingungen nicht erfüllt sein würden und der Antrag abgelehnt werden würde.