Erwägungsgrund 57 32021L1883
Wenn Inhaber einer Blauen Karte EU beabsichtigen, in einem zweiten Mitgliedstaat eine Blaue Karte EU zu beantragen, um einen reglementierten Beruf auszuüben, sollten ihre beruflichen Qualifikationen gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und anderen geltenden Bestimmungen des Unionsrechts und des innerstaatlichen Rechts wie die Qualifikationen eines Unionsbürgers, der sein Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, anerkannt werden.