Erwägungsgrund 16 32026L1472
In Krisenzeiten könnte es besonders notwendig sein, sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten Zugang zu Unterstützungsdiensten haben, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Infolge der Krise könnte es für die Mitgliedstaaten schwierig sein, das uneingeschränkte Funktionieren aller Dienste sicherzustellen, die normalerweise für Opfer erbracht werden. Im Krisenfall ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass zumindest auf die individuellen Grundbedürfnisse der Opfer eingegangen wird. Zu diesen individuellen Grundbedürfnissen könnten Notfallversorgung, die Unterbringung in einer Schutzunterkunft sowie Maßnahmen zum physischen Schutz und zur psychologischen Unterstützung gehören.