Erwägungsgrund 41 32026L1472
Diese Richtlinie gilt für alle Opfer aller Straftaten und lässt die besonderen Bestimmungen in anderen Rechtsakten der Union unberührt, in denen auf die spezifischen Bedürfnisse besonderer Gruppen von Opfern – wie Opfern von Menschenhandel, Opfern sexuellen Missbrauchs, Opfern sexueller Ausbeutung im Kindesalter — einschließlich Opfern von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Kindesalter, Opfern von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und Opfern von Terrorismus – eingegangen wird.