Erwägungsgrund 27 32026L1472
Die Verherrlichung schwerer Straftaten im Sinne des einzelstaatlichen Rechts, wie etwa die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Huldigung desjenigen, der eine schwere Straftat begangen hat kann dazu führen, dass die Opfer ihrer Würde beraubt und ihnen zusätzliches Leid oder zusätzliche Schädigungen zugefügt werden. Diese Opfer sollten Zugang zu den in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen haben. Solche Straftaten können die Opfer in besonderem Ausmaß sekundärer und wiederholter Viktimisierung sowie Einschüchterungs- und Vergeltungsmaßnahmen aussetzen. Die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat umfasst unter anderem die Verherrlichung terroristischer Handlungen und stellt eine Straftat im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 dar. Darüber hinaus stellen die öffentliche Aufstachelung zu rassistischen oder fremdenfeindlichen Handlungen oder die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen Straftaten im Sinne des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates dar. Durch die vorliegende Richtlinie sind die Mitgliedstaaten weder zur Kriminalisierung der Verherrlichung schwerer Straftaten noch zur Kriminalisierung von Hetze und Hasskriminalität verpflichtet. Die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Dezember 2023 zur Verbesserung der Unterstützung und Anerkennung von Opfern des Terrorismus enthalten eine nützliche Liste bewährter Verfahren und Maßnahmen für einen besseren Schutz der Opfer einer solchen Straftat. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten auch Maßnahmen ergreifen, um Opfer anderer Arten von Straftaten wie Opfer sexueller Gewalt zu unterstützen, die einem hohen Risiko einer sekundären Viktimisierung ausgesetzt sind und durch die Verherrlichung dieser Straftaten zusätzliche Schädigungen erleiden und ihrer Würde beraubt werden können.