Erwägungsgrund 28 32026L1472
Zu den Maßnahmen, die es Opfern und ihren Familienangehörigen ermöglichen, den Kontakt mit dem Täter zu vermeiden, kann auch die Verfügbarkeit mobiler Bildschirme in Gerichtssälen gehören.
Zu den Maßnahmen, die es Opfern und ihren Familienangehörigen ermöglichen, den Kontakt mit dem Täter zu vermeiden, kann auch die Verfügbarkeit mobiler Bildschirme in Gerichtssälen gehören.