Erwägungsgrund 39 32026L1472
Die Mitgliedstaaten haben zur Kenntnis genommen, dass die Kommission zur Wahrung der Kohärenz und Wirksamkeit der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Opferschutzpolitik, die viele verschiedene Politikbereiche betrifft, einen Koordinator für Opferrechte ernannt hat, der für das reibungslose Funktionieren der Plattform für Opferrechte zuständig ist, und zugesagt, konstruktiv mit diesem Koordinator zusammenzuarbeiten.