Erwägungsgrund 2 32026L1472
In der Arbeitsunterlage ihrer Dienststellen vom 28. Juni 2022 zur Evaluierung der Richtlinie 2012/29/EU ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass, obwohl mit der Richtlinie 2012/29/EU im Großen und Ganzen der erwartete Nutzen erzielt und eine Verbesserung der Opferrechte erreicht wurde, dennoch weiterhin spezifische Probleme im Zusammenhang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Opferrechten fortbestehen. Zu den ermittelten Mängeln zählt auch, dass das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Zugang zu Unterstützung und Schutz entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Opfer, auf Teilnahme am Strafverfahren oder auf eine Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens nur unzureichend wahrgenommen werden kann. Mit dieser Überarbeitung der Richtlinie 2012/29/EU sollen die im Rahmen der genannten Evaluierung und zahlreicher Konsultationen ermittelten Mängel angegangen werden.