Erwägungsgrund 17 32026L1472
Opfern, die eine solche Unterstützung benötigen, sollte so lange wie nötig zusätzliche psychologische Unterstützung entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zur Verfügung stehen, sofern der besondere Bedarf an psychologischer Unterstützung durch eine individuelle Begutachtung gemäß dieser Richtlinie ermittelt wurde.