Erwägungsgrund 38 32026L1472
Die Erhebung korrekter und kohärenter Daten und die zeitnahe Veröffentlichung der erhobenen Daten und Statistiken sind von grundlegender Bedeutung, damit in der Union umfassende Kenntnisse über die Opferrechte verfügbar sind und die Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung überwacht werden kann. Die Einführung einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nach Geschlecht und Altersgruppe des Opfers und, sofern möglich und relevant, Beziehung zwischen Opfer und Täter sowie Art der Straftat aufgeschlüsselte und Daten, die in Bezug auf Opfer von Straftaten auf zentraler Ebene verfügbar sind, zu erheben und der Kommission alle drei Jahre in einem einheitlichen Format zu übermitteln, dürfte einen wichtigen Schritt darstellen, damit auf Daten basierende politische Maßnahmen und Strategien angenommen werden. Daten über die Beziehung zwischen Opfer und Täter und über die Art der Straftat sind hilfreich, um zugrunde liegende Muster zu ermitteln, die Entwicklung der Risiken besser zu verstehen und schutzbedürftige Gruppen zu ermitteln. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Erhebung, Erstellung und Verbreitung verfügbarer Statistiken über Opfer und bei der Berichterstattung über auf zentraler Ebene verfügbare Daten, aus denen hervorgeht, wie und in welchem Umfang die Opfer ihre in der Richtlinie 2012/29/EU in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung festgelegten Rechte wahrgenommen haben.