Erwägungsgrund 6 32026L1472
Wenn Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden oder es bezüglich dieser Straftaten eine hohe Dunkelziffer gibt, wirkt sich dies auf die gesamte Union aus und behindert das reibungslose Funktionieren des Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Verfahren für die Erstattung einer Anzeige von Straftaten besteht aus mehreren Schritten, die in den geltenden Verfahrensvorschriften des einzelstaatlichen Rechts festgelegt sind. Zu diesen Schritten gehören, sofern relevant und anwendbar, die Erstattung einer Anzeige oder zuständige Behörden, die von Amts wegen tätig werden. Das Verfahren für die Erstattung einer Anzeige bei Straftaten sollte effizienter gestaltet werden, um die Verhütung von Straftaten zu verbessern und potenzielle Straftäter abzuschrecken. Die Richtlinie 2012/29/EU sollte daher geändert werden, um die Anzeige von Straftaten über leicht zugängliche, benutzerfreundliche Informations- und Kommunikationstechnologien zu erleichtern.