Erwägungsgrund 19 32026L1472
Die Teilnahme an einem Prozess kann für die Opfer eine emotional schwierige und herausfordernde Erfahrung sein. Daher ist es wichtig, dass Opfer, die sich in Gerichtsräumlichkeiten aufhalten, entsprechend ihrer Stellung im Strafverfahren unterstützt werden und aktiv am Strafverfahren teilnehmen können. Aus diesem Grund sollten alle Opfer, die in den Gerichtsräumlichkeiten, in denen das Strafverfahren stattfindet, Informationen und emotionale Unterstützung benötigen, insbesondere Opfer schwerer Straftaten, praktische Informationen über die organisatorischen Aspekte des Strafgerichtsverfahrens sowie emotionale Unterstützung erhalten. Emotionale Unterstützung kann beispielsweise – je nach Festlegung durch die Mitgliedstaaten – von Gerichtsbediensteten, geschulten Freiwilligen, Opferunterstützungsdiensten oder den zuständigen Behörden angeboten werden. Für eine solche Unterstützung ist weder die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten noch die dauerhafte Anwesenheit von Opferunterstützungsdiensten in den Gerichtsräumlichkeiten erforderlich.