Erwägungsgrund 18 32026L1472
Eine Viktimisierung in jungen Jahren kann gravierende Folgen haben, durch die das gesamte Leben eines Opfers beeinträchtigt wird, und um derlei zu verhindern, muss unbedingt sichergestellt werden, dass für Unterstützung und Schutz aller Opfer im Kindesalter, einschließlich Kindern, die Schädigungen erlitten haben, weil sie Zeugen von Straftaten geworden sind, die höchsten Standards gelten. Alle zuständigen Behörden sollten einen kindgerechten Ansatz verfolgen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die schutzbedürftigsten Opfer im Kindesalter entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen die gezielten und integrierten Unterstützungs- und Schutzdienste in Anspruch nehmen können, die ein koordiniertes und kooperatives Konzept der Justizbehörden und Sozialdienste umfassen. Unbeschadet der vorhandenen einzelstaatlichen Unterstützungssysteme wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, diese Unterstützungs- und Schutzdienste unter einem Dach bereitzustellen, sofern dadurch die Zugänglichkeit, die Koordinierung und das allgemeine Kindeswohl verbessert werden könnten.