Erwägungsgrund 32 32026L1472
Als Reaktion auf die in der Evaluierung der Richtlinie 2012/29/EU ermittelten Defizite sollten die Mitgliedstaaten spezifische Protokolle oder Leitlinien festlegen und umsetzen. Diese Protokolle oder Leitlinien sind unerlässlich, damit die Opfer tatsächlich Informationen über ihre Rechte und ihren Fall erhalten und angemessen begutachtet werden und ihnen die Unterstützung und der Schutz gewährt wird, die bzw. der ihren individuellen Bedürfnissen, die sich im Laufe der Zeit ändern können, entspricht. Protokolle oder Leitlinien können bindend oder unverbindlich sein und können im Einklang mit der einzelstaatlichen Rechtsordnung und der Organisation der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden. Protokolle oder Leitlinien sollten bei ihrer Umsetzung von denjenigen befolgt werden, an die sie gerichtet sind. Diese Protokolle oder Leitlinien sollten sich auf die Organisation der Dienste und Maßnahmen erstrecken, die im Rahmen der Richtlinie 2012/29/EU in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung seitens derjenigen zuständigen Behörden und Personen, die mit Opfern in Kontakt kommen, in den folgenden Bereichen zu treffen sind: Information der Opfer, Erleichterung der Anzeige von Straftaten für die schutzbedürftigsten Opfern — einschließlich Opfern in Haft und in geschlossenen Einrichtungen wie Heimen, individuelle Begutachtung der Bedürfnisse der Opfer sowie Zusammenarbeit zwischen Unterstützungsdiensten. In Bezug auf die Information der Opfer muss sichergestellt werden, dass die Informationen einfach und leicht zu verstehen sind sowie rechtzeitig, im Laufe der Zeit wiederholt und in mehreren Formaten, unter anderem in mündlicher, schriftlicher und digitaler Form, bereitgestellt werden. Wenn es darum geht, Straftaten zur Anzeige zu bringen, auch durch Personen, denen die Freiheit entzogen wurde oder deren Freiheit beschränkt ist, sollte in den Protokollen oder Leitlinien festgelegt werden, wie diese Personen Zugang zu Informationen über ihre Rechte und zu Unterstützung und Schutz entsprechend ihren Bedürfnissen erhalten, sowie Methoden zur Anzeigenerstattung bei Straftaten. Die Protokolle oder Leitlinien sollten allgemeine Anweisungen, die umfassend sind, ohne sich jedoch auf Einzelfälle zu beziehen, über die Organisation der Dienste, einschließlich allgemeiner und spezialisierter Unterstützungsdienste, und Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2012/29/EU in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung enthalten. Die Protokolle oder Leitlinien können auf vorhandenen Methoden für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und anderen Personen, die in den Mitgliedstaaten mit Opfern in Kontakt stehen, aufbauen.