Erwägungsgrund 7 32026L1472
Damit ein wirksamer Zugang der Opfer zur Justiz gewährleistet ist, sollten die Mitgliedstaaten kostenlose, zugängliche, benutzerfreundliche, sichere und jederzeit zugängliche Kanäle einrichten, über die Straftaten zur Anzeige gebracht werden können. Unter anderem in dringenden Fällen wie bei Gefahr im Verzug, in Fällen, in denen sofortige Folgemaßnahmen erforderlich sind, in Fällen, in denen unverzüglich Beweismittel gesichert werden müssen, oder in Fällen, in denen die persönliche Kontaktaufnahme notwendig ist, um die Wirksamkeit der strafrechtlichen Ermittlungen sicherzustellen, könnte es zweckmäßig sein, Straftaten persönlich zur Anzeige zu bringen. Unter anderem bei bestimmten nicht dringenden Fällen und bei gewaltfreien Straftaten könnte es zweckmäßig sein, Straftaten über Informations- und Kommunikationstechnologien zur Anzeige zu bringen. Gewaltfälle umfassen physische oder psychische Gewalt. Bei der Festlegung, ob eine solche Form der Anzeigeerstattung zur Verfügung gestellt wird, sollten die Mitgliedstaaten das Wohl des Opfers beachten und berücksichtigen, ob bei einer Online-Anzeigeerstattung sichergestellt ist, dass die zuständige Behörde die Anzeige zeitnah prüft, bewertet und bearbeitet, ob bei einer Online-Anzeigeerstattung das Risiko des Verlusts oder der Verschlechterung von Beweismitteln gegeben ist und ob es sich nachteilig auf den Fall auswirken könnte, wenn das Opfer mit Verzögerung oder in unangemessener Form angehört wird.