Erwägungsgrund 5 32026L1472
In der Union sollte die Möglichkeit, Straftaten zur Anzeige zu bringen, verbessert werden, um Straflosigkeit zu bekämpfen, wiederholte Viktimisierung zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Gesellschaften sicherer werden. Opfern ist manchmal nicht bewusst, dass sie Opfer einer Straftat sind und nach wie vor Schädigungen erleiden, etwa Opfer von Cyberkriminalität. Gegen den Mangel an Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber Straftaten muss vorgegangen werden, indem das öffentliche Bewusstsein hierfür gestärkt wird, die Opfer unterstützt werden, etwaige Hindernisse für die Anzeige von Straftaten, beseitigt und sicherere Umgebungen geschaffen werden, in denen die Opfer Straftaten zur Anzeige bringen können. Besonders relevant ist dies für Opfer, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Straftat zur Anzeige bringen, am geringsten ist, wobei es sich in der Regel um Personen handelt, die am dringendsten Schutz benötigen. Im Hinblick auf die Verringerung der Dunkelziffern ist es auch wichtig, es Personen, die wissen oder in gutem Glauben vermuten, dass eine Straftat begangen wurde, zu erleichtern, bei den zuständigen Behörden eine Straftat zur Anzeige zu bringen.