Erwägungsgrund 35 32026L1472
Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die wirksame Anwendung der in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Maßnahmen die Verfügbarkeit ausreichender personeller und finanzieller Mittel sicherstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Einrichtung von Opfer-Hotlines sowie der Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens der allgemeinen und der spezialisierten Unterstützungsdienste, der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der individuellen Begutachtung der Unterstützungs- und Schutzbedürfnisse der Opfer geschenkt werden, und zwar auch dann, wenn diese Dienste von nichtstaatlichen Organisationen erbracht werden.