Erwägungsgrund 34 32013R0883
Um die Zusammenarbeit zwischen dem Amt, Eurojust und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Sachverhalten zu verstärken, die Gegenstand einer strafrechtlichen Ermittlung sein könnten, sollte das Amt Eurojust insbesondere über Fälle in Kenntnis setzen, die Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vermuten lassen und die eine schwerwiegende Form der Kriminalität darstellen. Die Unterrichtung der zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten sollte gegebenenfalls erfolgen, bevor das Amt die von ihnen übermittelten Informationen an Eurojust oder Europol weiterleitet, wenn dies mit einer Aufforderung einhergeht, spezifische strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten.