Erwägungsgrund 14 32013R0883
Es sollte unverzüglich nachgeprüft werden, ob die dem Amt im Rahmen seines Mandats übermittelten Informationen richtig sind. Zu diesem Zweck sollte das Amt vor der Einleitung einer Untersuchung Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen in Datenbanken der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen haben, wenn dies für die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Behauptungen unverzichtbar ist.