Erwägungsgrund 53 32013R0883
Angesichts der erheblichen Zahl der erforderlichen Änderungen sollte die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
Angesichts der erheblichen Zahl der erforderlichen Änderungen sollte die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.