Erwägungsgrund 36 32013R0883
Angesichts des Volumens der Unionsmittel, die im Rahmen der Außenhilfe vergeben werden, der Zahl der Untersuchungen des Amtes in diesem Bereich sowie der internationalen Zusammenarbeit für die Zwecke der Untersuchung sollte das Amt in der Lage sein, gegebenenfalls in Abstimmung mit anderen zuständigen Dienststellen, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die zuständigen Behörden in Drittstaaten und internationale Organisationen im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen um praktische Unterstützung zu ersuchen, ohne dass jedoch hierdurch zusätzliche rechtliche Verpflichtungen geschaffen werden.