Erwägungsgrund 2 32013R0883
Zur Verwirklichung dieser Ziele sollten alle verfügbaren Instrumente eingesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Untersuchungsaufgaben der Union, wobei das derzeitige Gleichgewicht und die derzeitige Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten beibehalten werden sollte.