Erwägungsgrund 22 32013R0883
Im Interesse der Rechtssicherheit ist es erforderlich, die für die Untersuchungen des Amtes geltenden Verfahrensgarantien — unter Berücksichtigung des administrativen Charakters dieser Untersuchungen — näher festzulegen.
Im Interesse der Rechtssicherheit ist es erforderlich, die für die Untersuchungen des Amtes geltenden Verfahrensgarantien — unter Berücksichtigung des administrativen Charakters dieser Untersuchungen — näher festzulegen.