Erwägungsgrund 25 32013R0883
Der Generaldirektor sollte sicherstellen, dass alle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen im Einklang mit den legitimen Rechten der Betroffenen stehen.
Der Generaldirektor sollte sicherstellen, dass alle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen im Einklang mit den legitimen Rechten der Betroffenen stehen.