Erwägungsgrund 50 32013R0883
Im Falle der Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft sollte die Kommission prüfen, ob eine Überarbeitung dieser Verordnung erforderlich ist.
Im Falle der Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft sollte die Kommission prüfen, ob eine Überarbeitung dieser Verordnung erforderlich ist.