Erwägungsgrund 14 32021R1148
Deshalb sollte der Fonds als umfassender Rahmen für die finanzielle Hilfe seitens der Union im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik eingerichtet werden, der das Instrument sowie das mit der Verordnung (EU) 2021/1077 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Zollkontrollausrüstung umfasst. Dieser Rahmen sollte durch die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt werden, auf die sich die vorliegende Verordnung hinsichtlich der Vorschriften über die geteilte Mittelverwaltung stützen sollte.