Erwägungsgrund 27 32021R1148
Entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Unionsfonds angestrebt werden und Überschneidungen zwischen Maßnahmen vermieden werden.
Entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Unionsfonds angestrebt werden und Überschneidungen zwischen Maßnahmen vermieden werden.