Erwägungsgrund 16 32021R1148
Um einheitliche und hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen zu gewährleisten und den legalen grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu erleichtern, sollte das Instrument zur Entwicklung einer integrierten europäischen Grenzverwaltung beitragen, das Maßnahmen bezüglich Politik, Recht, systematischer Zusammenarbeit, Lastenteilung, der Beurteilung der jeweiligen Situation und der sich ändernden Umstände in Bezug auf die Übertrittstellen der irregulären Migranten, Personal, Ausrüstung und Technologie umfasst, die auf verschiedenen Ebenen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, insbesondere der durch die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und gegebenenfalls Drittstaaten und internationalen Organisationen getroffen werden können.