Erwägungsgrund 59 32021R1148
Um den größten Nutzen aus dem Prinzip der „Einzigen Prüfung“ zu ziehen, ist es angezeigt, spezifische Vorschriften für die Kontrolle und Prüfung von Projekten festzulegen, bei denen die Begünstigten internationale Organisationen sind, deren interne Kontrollsysteme von der Kommission positiv bewertet worden sind. Für diese Projekte sollten die Verwaltungsbehörden die Möglichkeit haben, ihre Verwaltungsüberprüfungen einzuschränken, sofern der Begünstige alle erforderlichen Daten und Informationen über den Fortschritt des Projekts und die Förderfähigkeit der zugrunde liegenden Ausgaben fristgerecht bereitstellt. Daneben sollte die Prüfbehörde — wenn ein von einer solchen internationalen Organisation durchgeführtes Projekt Teil einer Prüfungsstichprobe ist — ihre Arbeit im Einklang mit den Grundsätzen des Internationalen Standards für prüfungsnahe Dienstleistungen (International Standard on Related Services — ISRS) 4400 für „Aufträge zur Durchführung vereinbarter Prüfungshandlungen in Bezug auf finanzielle Informationen“ durchführen können.