Erwägungsgrund 32 32021R1148
Bei der Durchführung von im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen, die sich auf die Überwachung der Seegrenzen beziehen, sollten die Mitgliedstaaten ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Such- und Rettungseinsätze auf See besondere Aufmerksamkeit widmen. In diesem Zusammenhang sollten Ausrüstung und Systeme, die im Rahmen des Instruments unterstützt werden, auch in Such- und Rettungseinsätzen eingesetzt werden können, die möglicherweise bei einem Grenzüberwachungseinsatz auf See auftreten.