Erwägungsgrund 17 32021R1148
Das Instrument sollte zur Verbesserung der Effizienz bei der Bearbeitung von Visumanträgen im Hinblick auf die Erleichterung der Visumverfahren für Bona-fide-Reisende sowie bei der Ermittlung und Beurteilung der Sicherheitsrisiken und der Risiken der irregulären Migration beitragen. Das Instrument sollte insbesondere finanzielle Hilfe für die weitere Digitalisierung der Bearbeitung von Visumanträgen im Hinblick auf zügige, sichere und kundenfreundliche Visumverfahren bieten, die sowohl den Antragstellern als auch den Konsulaten zugutekommt. Ferner sollte mit dem Instrument weltweit eine hohe Abdeckung konsularischer Dienste gewährleistet werden. Zudem sollte das Instrument die einheitliche Umsetzung und Modernisierung der gemeinsamen Visumpolitik und der Maßnahmen, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ergeben, umfassen, wie auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erteilung von Visa, so auch von Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen entsprechend dem die Visa betreffenden Besitzstand.