Erwägungsgrund 18 32021R1148
Im Rahmen der Durchführung eines gemeinsamen integrierten Grenzverwaltungssystems, mit dem das Schengen-System insgesamt an Funktionsfähigkeit gewinnt, sollten mit dem Instrument zudem Maßnahmen im Hoheitsgebiet der Staaten gefördert werden, welche den Schengen-Besitzstand anwenden, die mit Kontrollen an den Außengrenzen im Zusammenhang stehen.