Erwägungsgrund 36 32021R1148
Das Instrument sollte im Einklang mit seinen spezifischen Zielen in erster Linie der internen Politik der Union dienen. Gleichzeitig sollten mit dem Instrument gegebenenfalls Maßnahmen im Einklang mit den Prioritäten der Union in und mit Bezug zu Drittstaaten unterstützt werden können. Diese Maßnahmen sollten in vollständiger Synergie und Kohärenz mit anderen Maßnahmen außerhalb der Union, die durch die Außenfinanzierungsinstrumente der Union unterstützt werden, durchgeführt werden. Insbesondere sollten derartige Maßnahmen so durchgeführt werden, dass vollständige Kohärenz zur externen Politik der Union sichergestellt ist, der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gewahrt wird und Kohärenz mit den strategischen Programmplanungsdokumenten für die betreffende Region oder das betreffende Land besteht. Diese Maßnahmen sollten ferner auf nicht entwicklungsorientierte Maßnahmen ausgerichtet werden und den Interessen der internen Politiken der Union dienen und mit den Tätigkeiten innerhalb der Union kohärent sein. In ihrer Halbzeitüberprüfung und in ihren rückblickenden Evaluierungen sollte die Kommission besonderes Augenmerk auf die Durchführung von Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittstaaten legen.