Erwägungsgrund 48 32021R1148
Das Instrument sollte einen Beitrag zu den mit der Grenzverwaltung, der gemeinsamen Visumpolitik und IT-Großsystemen verbundenen Betriebskosten leisten, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die Kapazitäten, die für die gesamte Union von zentraler Bedeutung sind, aufrechtzuerhalten. Dieser Beitrag sollte in der vollständigen Erstattung spezifischer mit den Zielen des Instruments zusammenhängender Kosten bestehen und sollte integraler Bestandteil der Programme der Mitgliedstaaten sein.