Erwägungsgrund 57 32021R1148
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen und zur Erzielung von Ergebnissen geeignet sind, unter besonderer Berücksichtigung der Kontrollkosten, des Verwaltungsaufwands und des Risikos der Nichteinhaltung von Vorschriften. Bei der Auswahl sollten die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie Finanzierungsformen, die nicht mit den in Artikel 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung genannten Kosten in Verbindung stehen, berücksichtigt werden.