Erwägungsgrund 42 32024R1351
Damit Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates neu angesiedelt oder aufgenommen wurden oder denen internationaler Schutz oder humanitärer Status im Rahmen nationaler Neuansiedlungsregelungen gewährt wird, wieder von dem Mitgliedstaat übernommen werden, der sie aufgenommen oder neu angesiedelt hat, sollte diese Verordnung auch für aufgenommene Personen gelten, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten.