Erwägungsgrund 73 32024R1351
Die Verordnung (EU) 2021/1147 sollte dahin gehend geändert werden, dass ein vollständiger Beitrag des Unionshaushalts zu den gesamten förderfähigen Ausgaben für Solidaritätsaktionen sichergestellt wird und dass spezifische Berichtsanforderungen in Bezug auf diese Aktionen als Teil der bestehenden Berichterstattungspflichten über die Durchführung der Fonds eingeführt werden.