Erwägungsgrund 8 32024R1351
Um sicherzustellen, dass ihre Asyl-, Aufnahme- und Migrationssysteme gut vorbereitet sind und jeder Teil dieser Systeme über ausreichende Kapazitäten verfügt, sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen und die erforderliche Infrastruktur zur wirksamen Umsetzung der Asyl- und Migrationspolitik besitzen und das erforderliche Personal für ihre zuständigen Behörden zur Durchführung dieser Verordnung bereitstellen. Ebenso sollten die Mitgliedstaaten eine angemessene Koordinierung unter den zuständigen nationalen Behörden sowie mit den nationalen Behörden der anderen Mitgliedstaaten sicherstellen.