Erwägungsgrund 18 32026R1395
Die Kommission und gegebenenfalls der EAD sollten den Stand der Ratifizierung der einschlägigen Übereinkommen und deren tatsächliche Anwendung überwachen, indem sie die entsprechenden Informationen, insbesondere, sofern verfügbar, die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einschlägigen gemäß den entsprechenden Übereinkommen eingerichteten Aufsichtsgremien prüfen, und die Umsetzung des vorgeschlagenen zukunftsweisenden und prioritätsorientierten Aktionsplans und der regelmäßigen Missionen vor Ort, sowie die Beiträge der einschlägigen Interessenträger, einschließlich der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsverteidiger, in den begünstigten Ländern prüfen. Alle drei Jahre sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Ratifizierungsstatus der einschlägigen Übereinkommen, über die Erfüllung der Berichtspflichten aus diesen einschlägigen Übereinkommen seitens der begünstigten Länder sowie über den Stand der tatsächlichen Anwendung dieser einschlägigen Übereinkommen übermitteln. Dieser Bericht sollte Empfehlungen und Prioritäten für den Fall enthalten, dass besondere Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Anwendung der einschlägigen Übereinkommen bestehen.