Erwägungsgrund 8 32026R1395
Die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen der Union ist in Artikel 8 AEUV fest verankert und steht auch im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 im Mittelpunkt der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Frauen und Männer sind aufgrund struktureller geschlechtsspezifischer Ungleichheiten jedoch tendenziell auf unterschiedliche Weise von Handels- und Investitionsabkommen betroffen. Das APS hat das Potenzial, einen positiven Beitrag zur Beschäftigung und Stärkung der Rolle von Frauen zu leisten.