Erwägungsgrund 20 32026R1395
Im Juli 2020 ernannte die Kommission den Leitenden Handelsbeauftragten, dessen Aufgabe es ist, die Handelsregeln in der EU und bei ihren Handelspartnern durchzusetzen. Im Zusammenhang mit dieser Ernennung steht auch eine neue zentrale Anlaufstelle für Beschwerden, die die Kommission im Rahmen ihrer gesteigerten Anstrengungen zur Stärkung der Umsetzung und Durchsetzung von Handelsverpflichtungen im November 2020 eingerichtet hat. Über die zentrale Anlaufstelle gehen bei der Kommission Beschwerden zu handelspolitischen Angelegenheiten verschiedener Bereiche ein; unter anderem zu Verstößen gegen die APS-Verpflichtungen. Die zentrale Anlaufstelle stellt geeignete Leitlinien für die Einreichung von Beschwerden bereit und gewährleistet die Vertraulichkeit von Beschwerden. Dieses neue Beschwerdesystem sollte in den Rahmen der vorliegenden Verordnung integriert werden.