Erwägungsgrund 31 32026R1395
In Ziel 10 Unterziel 7 für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen wird gefordert, die geordnete, sichere und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen zu erleichtern, unter anderem durch die Umsetzung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik. Diese Maßnahmen können einen positiven Beitrag zu integrativem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung leisten. Dabei ist es für Herkunftsländer und Zielländer gleichermaßen von entscheidender Bedeutung, gemeinsame Herausforderungen anzugehen, etwa die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger und bei ihrer dauerhaften Wiedereingliederung im Herkunftsland unter uneingeschränkter Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen zu intensivieren.