Erwägungsgrund 21 32026R1395
Für die Zwecke der Überwachung der Anwendung und gegebenenfalls der Rücknahme der Zollpräferenzen sind die Berichte der einschlägigen Aufsichtsgremien von wesentlicher Bedeutung. Jedoch sollte es möglich sein, diese Berichte durch andere Informationen, auf die die Kommission Zugriff hat – darunter Informationen, die im Rahmen bilateraler oder multilateraler Programme für technische Hilfe eingeholt oder aus anderen Quellen gewonnen wurden –, zu ergänzen, sofern sie genau und zuverlässig sind. Diese Informationen können unter anderem umfassen: Auskünfte von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, von Regierungen, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern oder Beschwerden, die bei der zentralen Anlaufstelle eingegangen sind, sofern jeweils die maßgeblichen Anforderungen erfüllt sind. Mängel, die während des Überwachungsprozesses festgestellt werden, können die künftige Programmierung der Entwicklungshilfe der Kommission beeinflussen.