§ 37 MRVG
Alle Daten über untergebrachte Personen unterliegen unabhängig von der Art ihrer Verarbeitung dem Datenschutz. Daten über untergebrachte Personen sind insbesondere
die der Identifizierung der untergebrachten Person dienenden Angaben,
Angaben über die Krankengeschichte, insbesondere auch Sozialberichte, Befunde, Therapien sowie ärztliche, psychiatrische und psychologische Gutachten, die über die untergebrachte Person erstattet werden,
Name, Anschrift und Telefonnummer von Ärztinnen und Ärzten und sonstigen Personen oder Stellen, die die untergebrachte Person behandeln oder betreuen,
das Urteil, durch das die Maßregel angeordnet worden ist, frühere Strafurteile oder, wenn ein Urteil nicht ergangen und der Tatverdacht nicht ausgeräumt worden ist, der Sachverhalt aus gegen die untergebrachte Person gerichteten Ermittlungsverfahren,
Angaben über während des Maßregelvollzugs getroffene Entscheidungen und Maßnahmen in Bezug auf die untergebrachte Person,
Angaben über Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse der untergebrachten Person,
Angaben über Dritte, insbesondere die Vertreterin oder den Vertreter, die Verteidigerin oder den Verteidiger sowie nahe Angehörige oder der untergebrachten Person Nahestehende, Geschädigte oder sonstige Personen aus ihrer Umgebung,
Angaben über Einkünfte und Vermögen der untergebrachten Person sowie die über die untergebrachte Person vorhandenen Daten der Sozialleistungsträger.