Erwägungsgrund 104 32015L2366
Werden in dieser Richtlinie Beträge in Euro genannt, so sind diese Beträge als entsprechender Gegenwert in der nationalen Währung der Mitgliedstaaten zu verstehen, deren Währung nicht der Euro ist.
Werden in dieser Richtlinie Beträge in Euro genannt, so sind diese Beträge als entsprechender Gegenwert in der nationalen Währung der Mitgliedstaaten zu verstehen, deren Währung nicht der Euro ist.